Schülerbeförderung
Schülerbeförderung im Ilm-Kreis - Standort Ilmenau
Die Erstattung von Schülerbeförderungskosten sind im Thüringer Schulfinanzierungsgesetz und der Satzung über die Schülerbeförderung im Ilm-Kreis in ihrer aktuellen Fassung geregelt. In unseren Merkblättern sind die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst. Bei speziellen Fragen wende dich sich bitte an das Sekretariat.
Wer einen Schülerfahrausweis von der IOV GmbH ausgestellt haben möchte (Anspruchsberechtigung siehe Merkblätter), muss einen Antrag stellen. Ohne Antrag kein Ausweis!
Bei der Antragstellung auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten beim Ilm-Kreis bitte das entsprechende Formular benutzen, verfügbar im Sekretariat oder hier (nur rückwirkend zu stellen - Antragsfristen siehe Merkblätter)!
Das Formular der IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau (Antrag/Berechtigungskarte) findet sich hier.
Zuschüsse zu Fahrt- und Unterbringungskosten bei Ausbildung in Bundes- und Landesfachklassen
Die Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport ist ersatzlos ausgelaufen. Azubis aus anderen Bundesländern erkundigen sich bitte bei ihren zuständigen Schulbehörden über entsprechende Fördermöglichkeiten.